Ratgeber16. Juni 2026

Ferienjob in der Schweiz: Was Jugendliche und Eltern wissen müssen

Die Sommerferien dauern je nach Kanton fünf bis sechs Wochen, und viele Jugendliche möchten einen Teil davon nutzen, um eigenes Geld zu verdienen. Ein Ferienjob im Detailhandel, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft ist erlaubt, doch der Bund setzt enge Grenzen. Massgebend sind das Arbeitsgesetz (ArG) und die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5), deren Vollzug das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) begleitet. Wer die Eckpunkte kennt, vermeidet Ärger mit dem Arbeitgeber und mit dem kantonalen Arbeitsinspektorat.

Ab welchem Alter ein Ferienjob möglich ist

Grundsätzlich dürfen Jugendliche erst ab dem vollendeten 15. Altersjahr regulär beschäftigt werden. Für 13- und 14-Jährige gilt eine Sonderregel: Sie dürfen leichte Arbeiten verrichten, etwa Botengänge oder einfache Hilfstätigkeiten, und das auch nur in beschränktem Umfang. Während der Schulzeit sind höchstens drei Stunden pro Tag und neun Stunden pro Woche zulässig. In den Ferien steigt der Rahmen auf acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, allerdings nur zwischen 6 und 18 Uhr. Kinder unter 13 Jahren dürfen abgesehen von eng begrenzten Ausnahmen (kulturelle oder sportliche Anlässe mit Bewilligung) nicht arbeiten.

Eine wichtige Schranke betrifft alle Schulpflichtigen: Mindestens die Hälfte der Schulferien muss arbeitsfrei bleiben. Bei sechs Wochen Sommerferien heisst das, dass höchstens drei Wochen für einen Job verwendet werden dürfen. Wann die Ferien im eigenen Kanton beginnen und enden, steht in der Übersicht der Schulferien aller 26 Kantone. Weil die Termine gestaffelt sind, lohnt vor der Bewerbung ein Blick in den Kantons-Vergleich im Ferienradar 2026.

Erlaubte Arbeitszeiten für Jugendliche

Für Jugendliche bis 18 Jahre gelten strengere Zeiten als für Erwachsene. Die tägliche Arbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten, Pausen eingerechnet. Die Arbeit muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Stunden liegen. Nachtarbeit und Sonntagsarbeit sind für Jugendliche verboten, ausser in einzelnen Berufen mit besonderer Bewilligung. Für unter 16-Jährige endet die Arbeit spätestens um 20 Uhr, für ältere Jugendliche je nach Tätigkeit um 22 Uhr. Die wöchentliche Arbeitszeit darf nicht über jener der erwachsenen Beschäftigten im selben Betrieb liegen.

Typische Ferienjobs

Im Detailhandel sind Regale einräumen, Inventur und Aushilfe an der Kasse verbreitet. In der Gastronomie arbeiten Jugendliche im Service, an der Bar oder als Küchenhilfe, wobei die Abendgrenze hier oft zur Hürde wird. In der Landwirtschaft fragt die Ernte saisonal viele Hände nach, vom Beerenpflücken bis zur Heuernte. Für körperlich belastende oder gefährliche Tätigkeiten gelten zusätzliche Einschränkungen, und der Umgang mit bestimmten Maschinen oder Stoffen ist für Jugendliche untersagt.

Lohn, AHV und Versicherung

Einen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn gibt es in der Schweiz nicht. Einzelne Kantone wie Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt haben aber kantonale Mindestlöhne eingeführt. Die Höhe des Ferienlohns sollte vor Arbeitsbeginn schriftlich festgehalten werden, am besten in einem kurzen Arbeitsvertrag, der Aufgaben, Stundenlohn und Arbeitszeiten benennt. Wer in Genf einen Job sucht, findet die örtlichen Ferientermine unter Schulferien im Kanton Genf.

Bei der AHV gilt eine Altersgrenze: Die Beitragspflicht aus Erwerbstätigkeit beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Wer noch jünger ist, zahlt auf den Ferienlohn keine AHV-Beiträge. Ab diesem Zeitpunkt werden die üblichen Sozialabzüge fällig, also AHV, IV und EO. Beim Unfallschutz ist der Arbeitgeber in der Pflicht: Gegen Berufsunfälle sind Beschäftigte ab der ersten Arbeitsstunde versichert, gegen Nichtberufsunfälle ab acht Wochenstunden. Es lohnt sich, vor dem ersten Arbeitstag zu klären, wie der Versicherungsschutz geregelt ist.

Worauf Eltern achten sollten

  • Prüfen, ob die geplante Arbeitszeit zur Altersgrenze und zur Hälfte-Regel der Ferien passt.
  • Einen schriftlichen Vertrag mit Lohn, Aufgaben und Arbeitszeiten verlangen.
  • Klären, ob Nichtberufsunfälle gedeckt sind, wenn weniger als acht Stunden pro Woche gearbeitet wird.
  • Bei körperlich anspruchsvollen Jobs nachfragen, ob die Tätigkeit für Jugendliche zugelassen ist.

Ein Ferienjob bringt nicht nur Lohn, sondern auch erste Einblicke in die Arbeitswelt. Damit die Ferien trotzdem Ferien bleiben, hilft eine realistische Planung, die genügend freie Zeit lässt. Wer für jüngere Geschwister während der Arbeitswochen eine Lösung braucht, findet Anregungen im Beitrag zur Ferienbetreuung in der Schweiz. Weitere Ratgeber rund um Schule und Ferien sammelt die Redaktion unter Aktuelles.

R
Redaktion
Gründer & Chefredakteur bei ferienkalender-schweiz.ch. Recherchiert Ferientermine, Bildungsthemen und Reisetipps für Familien in der Schweiz.

Weitere Artikel

Bildung
Ferien in den Sprachregionen: Deutschschweiz, Romandie, Tessin
17. September 2026
Ratgeber
Ferien clever planen: das Schuljahr früh im Blick behalten
24. Juni 2026
Bildung
Naturerlebnisse in den Ferien: Lehrreiche Ziele für Kinder
23. Juni 2026
← Alle Artikel